Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre (foto-)journalistische Tätigkeit mit Bezug zu dem jeweiligen Messethema folgendermaßen nachweisen können:
- Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
- Durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.
- Durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.
- Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branche etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen des erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen separate Akkreditierungsregeln für Blogger geben kann.
- Durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass Sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.